Meldeportfolio

Meldewesen

Die OeNB erhebt finanzstatistische Daten auf Basis nationaler und europäischer gesetzlicher Bestimmungen und stellt diese den zuständigen Behörden zur Verfügung. Diese erfüllen den Zweck der Überwachung des nationalen und europäischen Finanzsystems und dienen als Grundlage für geldpolitische Entscheidungen.

Die wesentlichen Grundlagen sind die auf nationaler Ebene, vor allem das Nationalbankgesetz, das Bankwesengesetz und das Devisengesetz, sowie auf europäischer Ebene die Verordnung für die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB), die Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR), die technischen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Zentralbank (EZB).

Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen internationaler Kooperationen bzw. Abkommen (beispielsweise mit dem IWF oder der OECD) seitens OeNB auch weiteren Institutionen zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen zu den Meldeverpflichtungen unter: oenb.at

Gemeinsames österreichisches Meldewesen-Datenmodell

Das Meldewesen-Datenmodell entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der OeNB und den österreichischen Kreditinstituten mit dem Ziel, die Meldewesenanforderungen zu standardisieren, eindeutig und nachvollziehbar zu dokumentieren und durch einen klaren Fokus auf Granularität und Redundanzfreiheit die Analyse- und Umsetzungsaufwände zu reduzieren. Für die initiale Definition, sowie für die Weiterentwicklung des Datenmodells wurde ein Standing Committee eingerichtet, in dem neue Inhalte und Erweiterungen gemeinsam erarbeitet (Arbeitsinstanz) und über ein Abstimmgremium entschieden werden (Abstimminstanz).

Die Definitionen des Datenmodells umfassen ein relationales Datenmodell als Datengrundlage (Basic Cube), Algorithmen zur Anreicherung des Basic Cubes, granulare Erhebungen für statistische nationale und europäische Erhebungen (Cubes), sowie Ableitungs- bzw. Überleitungsregeln für aufsichtsrechtliche, beleghafte Erhebungen. Die Inhalte des Datenmodells werden auf der OeNB-Homepage publiziert, sowie im sogenannten Meldewesen Wiki zur Verfügung gestellt.

Die Anwendung des Datenmodells ist für Kreditinstitute nicht verpflichtend, sondern freiwillig, die Verantwortung für die Korrektheit der Meldeinhalte liegt bei den Meldepflichtigen. Aufgrund der vielfältigen Vorteile erfährt das Datenmodell eine breite Nutzung unter den österreichischen Instituten.

Weiterführende Informationen zum Datenmodell unter: oenb.at

Die ersten Smart Cubes, die im Gemeinsamen Datenmodell modelliert wurden, sind die sogenannten V1-Cubes, Kredit- (KRSC), Wertpapier (WPSC), Einlagen- und Sachkonten Cube (ESSC), sowie die quartalsweisen zu meldenden V2-Cubes, die erweiterte Daten zur Finanzmarktstabilität (FMS) enthalten. Weitere wichtige Smart Cubes sind die Statistiken über Wertpapierbestände-Gruppendaten und Verbriefungstranchen (SHSG) sowie die Granulare Krediterhebung (GKE), die eine granulare Zusammenfassung der AnaCredit (AC) und der nationalen Kreditanforderungen darstellt.

V1 und V2 (FMS) Cubes

Die V1 und V2 Smart Cubes enthalten nach bestimmten Gesichtspunkten – die OeNB spricht von Dimensionen – aggregierte Daten zum Gesamt-Geschäftsvolumen der Melder. Diese Form der Meldung ermöglicht es der Aufsicht, die erhaltenen Daten nach beliebigen Dimensionen – beispielsweise dem ESVG-Sektor der Kunden, der Laufzeit der Geschäfte oder im Fall der V2 bzw. FMS-Cubes dem Letztrisiko des aktivseitigen Geschäftsvolumens u.v.m. – auszuwerten. Die V1 und V2 Cubes werden, so wie die anderen im Gemeinsamen Datenmodell abgebildeten Meldungen, auf Basis der Basic Cube Daten erstellt. Im Basic Cube liefern die Melder die Daten ihrer Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene in die GMP an. Diese Daten liegen in Form eines relationalen Datenmodells vor und werden im Zuge einer Berechnungsverarbeitung angereichert. Die dieser Berechnung zugrunde liegenden Algorithmen sind ebenso wie die Struktur des Basic Cubes im Datenmodell definiert.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
ESSC Einlagen und Sachkonten-Cube Monatlich
KRSC

 

Kredit-Cube MONSTAT/MONSTAT und ZINSSTAT Monatlich
WPSC Wertpapier-Cube Monatlich
ESSCFMS Einlagen und Sachkonten-Cube FMS Quartalsweise
KRSCFMS Kredit-Cube MONSTAT/MONSTAT und ZINSSTAT und FMS Quartalsweise
WPSCFMS Wertpapier SmartCube MONSTAT Finanzmarktstabilität/ (ohne Länderrisiko) Quartalsweise

Granulare Kredit Erhebung (GKE) / Pfandbriefmeldung / Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindize (GIMPI)

Granulare Kredit Erhebung (GKE)

Die Inhalte der GKE Meldung setzen sich aus den Anforderungen der AnaCredit-Meldung und der ZKR-Meldung zusammen ➜ AnaCredit + ZKR = Granulare Kredit Erhebung.

Die GKE-Meldung ist auf zwei Erhebungen – GKE1 und GKE2 – aufgeteilt. Zusätzlich werden die Bestandsinformationen zu Wertpapieren der GKE-Meldung (für den ZKR-Teil) für CRR-KI von Seiten OeNB direkt aus dem WPSC genommen. Während der Smart Cube für die GKE1 monatlich (EOM + 16 BAT) zu melden ist, ist die GKE2-Meldung quartalsweise (EOM + 30 BAT) abzugeben. GKE2 kann jedoch in ABACUS/GMP zu Kontrollzwecken monatlich erzeugt werden.

Im Unterschied zu den V1/V2 Cubes haben diese Smart Cubes die Struktur einzelner relationaler Tabellen und werden auf Ebene von Einzelgeschäften erstellt. Das bedeutet, dass die Daten in granularer Form vorliegen, also nicht aggregiert werden wie bei V1 und V2.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
GKE1 Granulare Kredit Erhebung 1 Monatlich
GKE2 Granulare Kredit Erhebung 2 Quartalsweise

Pfandbriefmeldung (gültig ab 30.06.2023)

Die Meldung umfasst Informationen zu Deckungswerten, aggregiert nach Typen von Instrumenten sowie weiteren Dimensionen, Informationen zu Deckungsstöcken, insbesondere betreffend Deckungsanforderungen und Liquiditätspuffer, sowie Informationen zu gedeckten Schuldverschreibungen auf Ebene der ISIN. Die Meldung wird quartalsweise gemeldet.

Mehr Information unter (Informationen durch OeNB in Vorbereitung): oenb.at

Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindize (GIMPI)

Meldung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (GIMPI). Die Meldung wird quartalsweise mit der ersten Meldung zum Stichtag 31.12.2022 gemeldet und besteht aus einem Template.

Mehr Information unter: ris.bka.gv.at

Securities Holdings Statistics Group (SHSG)

Die SHSG-Meldeverpflichtung besteht nur für dezidierte Konzerne, die dahingehend bereits seitens OeNB informiert worden sind. Sollte eine SHSG Meldeverpflichtung vorliegen, so sind die Erhebungen zu SHSG und Verbriefungen zu übermitteln. Die Meldung wird quartalsweise gemeldet.

Mehr Information unter: oenb.at

Außenwirtschaftsstatistik (AUWI)

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes mit der restlichen Welt. Sie bildet die grenzüberschreitenden Leistungs- und Kapitaltransaktionen in einem bestimmten Zeitraum ab.

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile – die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz erfasst überwiegend realwirtschaftliche Transaktionen und zeigt, wie sich die Exporte und Importe sowie die Kapitalerträge und -aufwendungen eines Landes entwickeln. Die Kapitalbilanz verdeutlicht, wie sich das Land finanziert bzw. wie es investiert.

Mehr Information unter: oenb.at

Folgend finden Sie eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
AWFDE Grenzüberschreitende Finanzderivate monatlich Meldegrenze (meldepflichtig ab) 1 Mio EUR
AWVLM Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen monatlich Meldegrenze (meldepflichtig ab) 100.000 EUR
AWWPI Wertpapierdepots Inland monatlich Keine Meldegrenze
AWGDL Grenzüberschreitende Dienstleistungen quartalsweise Meldegrenze (meldepflichtig ab) für:
– Kreditinstitute ab 10.000.000 EUR;
– Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherungen) ab 20.000.000 EUR

Im Bereich der beleghaften Meldungen gibt es zwei Typen von Belegen:

  • Solche, die auf Basis der im Datenmodell definierten, sogenannten Allokationsregeln erzeugt werden und
  • solche, deren Positionswerte in Abacus/GMP importiert und von dort gemeldet werden können. Diese Belege werden Summenschnittstellen-Belege genannt.

Die Allokationsregeln des Datenmodells definieren, auf Basis welcher Basic Cube-Daten und -Kriterien der Wert für eine bestimmte Beleg-Position ermittelt wird. Im Unterschied dazu müssen die Positionswerte für Summenschnittstellen-Belege von der Bank in-house ermittelt werden. Die auf diese Weise zusammengestellten Beleg-Daten können mittels definierter Datenformate, in die von Abacus/GMP zur Verfügung gestellten Beleg-Schaubilder importiert werden. Es gibt außerdem auch Belege, die zum Teil allokierte Daten enthalten und zum Teil solche Daten, die mittels Summenschnittstelle importiert werden müssen.

Für die Belege stehen eine Reihe von Plausibilisierungs- und Auswertungsmöglichkeiten sowie Kommentierungsfunktionen in der Plattform zur Verfügung. Zusätzlich ist es möglich, die Belege vor dem Export an die OeNB zu validieren und damit die von der OeNB veröffentlichten Validation Rules auf die Beleg-Daten anzuwenden. Die Ergebnisse der Validierung dienen als Basis für allfällige Korrekturmaßnahmen, sofern sich zeigt, dass Prüfungsalgorithmen verletzt wurden. Korrekturen können durch erneute Allokationsverarbeitungen, Laden von Korrekturfiles oder manuell durch den User im Beleg-Schaubild vorgenommen werden.

FINREP

Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe oenb.at).

Sofern es sich um on balance Darstellungen in FinRep handelt, sind für die Überleitungsregeln alle Geschäftsfälle bzw. Sachkonten relevant, die in die Bilanz des jeweiligen Meldeobjekts einfließen (beispielsweise sind nicht in der Bilanz geführte Treuhand-Geschäftsfälle nicht zu inkludieren). Für die Zuordnung der Sicherheiten ist immer die Zerlegung „FinRep (FIN)“ zu verwenden. Das „look-through“-Prinzip (siehe Modellierung des Look-through) ist nicht anzuwenden.

Mehr Information zu COVID-19 Erhebungen unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
unkonsolidiert
FINUS Solo/Branch simplified quartalsweise wird allokiert
FINUD Solo Datapoints quartalsweise wird allokiert
FININ FINREP IFRS solo gem.VERA-VO für non-CRR KI quartalsweise
FINIS FINREP IFRS simplified solo gemäß EZB FINREP-Verordnung quartalsweise
FINCF Moratorium SI monatlich FinRep COVID-19
FINCU Moratorium LSI solo + LSI kons. < 5 Mrd. BS quartalsweise FinRep COVID-19
FINCC Moratorium SI – Core Tabellen quartalsweise FinRep COVID-19
FINCT Moratorium SI – full set, quartalsweise quartalsweise FinRep COVID-19
FINUO Solo Over-simplified quartalsweise wird allokiert
FINAI AB IFRS Over-simplified + OCI quartalsweise
konsolidiert
51 Full FinRep
FINCK (kons. UGB) Moratorium LSI kons. > 5 Mrds. BS quartalsweise FinRep COVID-19
FINKS (kons. UGB) nGaap cons. Simplified quartalsweise wird allokiert
FINKD (kons. UGB) FINREP nGAAP datapoints konsolidiert gemäß Durchführungsverordnung (EU)
2015/534
quartalsweise wird allokiert
FINID FinRep IFRS Datapoints halbjährlich
FINRD FinRep UGB konsolidiert (IPS)
konsolidiert / unkonsolidiert
AU & AK Asset Encumbrance quartalsweise

Eigenmittelanforderungen – COREP inkl. FRTB und Großkredite

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR/CRD IV Rahmenwerkes.

Erhoben werden sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene Informationen zu

  • Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 430(1)(a) sowie Verluste aus immobilienbesicherten Darlehnsverlusten gemäß Artikel 430(1)(e) iVm Artikel 430a Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebungen COROFI unkonsolidiert, Erhebungen COROFC konsolidiert)
  • Fundamental Review of the Trading Book gemäß Artikel 430b(6) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebung CORFRTBI unkonsolidiert, Erhebung CORFRTBC konsolidiert)
  • Großkredite gemäß Artikel 430(1)(c) iVm Artikel 394 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebung VU unkonsolidiert, Erhebung VK konsolidiert)

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
unkonsolidiert
COROFI Own funds (Eigenmittel) quartalsweise Nur C33 wird allokiert
LU Leverage Ratio quartalsweise
VU Large Exposure quartalsweise
LCRU Liquidity Coverage Ratio unkonsolidiert monatlich
NSFRU NSFR unkonsolidiert quartalsweise
konsolidiert
COROFC Own funds konsolidiert quartalsweise Nur C33 wird allokiert
LCRK Liquidity Coverage Ratio konsolidiert monatlich
LK Leverage Ratio konsolidiert quartalsweise
VK Large Exposure konsolidiert quartalsweise
NSFRK NSFR konsolidiert quartalsweise

VERA

Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V).

Mehr Information unter:
oenb.at (Link 1)
oenb.at (Link 2)
oenb.at (Link 3)

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
Unkonsolidiert
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) unkonsolidiert (Beleg 7 / 15 / 54 / 73 / GE / V1 / ZK / 3G / FP / WI / PD2 / PD3 / PD4 / PD5)
Vera A1a (15) Vermoegensausweis unkonsolidiert A1a quartalsweise wird allokiert
Vera A1c (GE) Vermögensausweis unkonsolidiert Anlage A1c, Gesicherte Einlagen quartalsweise wird allokiert
Vera A1d (ZK) Zahlungskonten halbjährlich
Vera A3g (3G) Beschwerde-Management jährlich
Vera A2 (07) Erfolgsausweis quartalsweise
Vera A3b (54) Zinsrisiko unkonsolidiert quartalsweise
Vera A3c (73)* Aktienpositionsrisiko* quartalsweise Letzter Meldestichtag: 09/2021
Vera A3a (75) Kreditrisiko unkonsolidiert quartalsweise wird allokiert
Vera H (WI) Wohnimmobilienfinanzierung quartalsweise wird allokiert
konsolidiert Bankkonzerne
B1 (52) Konsolidierter Vermögens- und Erfolgsausweis f. KI-Gruppen gem. § 59 BWG (UGB) quartalsweise
B3a (76) Kreditrisiko konsolidiert quartalsweise
B3b / C3b (84) Zinsrisiko konsolidiert quartalsweise
Beleg FP Funding Plans jährlich konsolidiert ab dem Meldestichtag 12/2020 unkonsolidiert bis dem Meldestichtag: 12/2019
Auslandsbanken
53 Erfolgs- und Vermögensausweis f. Auslandstochterbanken gem. § 59 BWG (UGB) quartalsweise
56
77 Kreditrisiko Auslandstochterbanken quartalsweise
85 Zinsrisikoausweis Auslandsbanken quartalsweise
konsolidiert & unkonsolidiert
Plandaten
PD1 SI Plandaten OCI (I3) jährlich
PD2 SI Plandaten Eigenmittel (I2a) jährlich
PD3 IFRS Plandaten Bilanz & GuV (I1a) jährlich
PD4 UGB Plandaten Bilanz & GuV (I1b) jährlich
PD5 LSI & non-CRR KIs Plandaten Eigenmittel (I2b) jährlich
Remuneration Benchmarking
REMBM Remuneration Benchmarking (Vergütungspolitik – Allgemeine Daten, VERA F3e, Erhebung REMBM) halbjährlich
REMHE Remuneration Benchmarking (Vergütungspolitik – Höchstverdiener, VERA F3f, Erhebung REMHE) halbjährlich

*nicht mehr zu melden

Resolution Planning

Die Erhebungen bestehen jeweils aus 15 Templates, die man grundsätzlich in die drei folgenden Bereiche gliedern kann:

  • Allgemeine Informationen (Z 01.00)
  • Informationen zu den Bilanzposten und außerbilanzielle Posten (Z 02.00, Z 03.00, Z04.00, Z 05.01, Z 05.02 und Z 06.00)
  • Kritische Funktionen (Z 07.01, Z 07.02, Z 07.03, Z 07.04, Z 08.00, Z 09.00, Z 10.01 und Z 10.02)

Die zur Meldung benötigten Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: eba.europa.eu

Die Meldung wird jährlich gemeldet.

Melderkreis: Der ITS gilt grundsätzlich für alle Banken. Die Abwicklungsbehörde kann aber Banken, die unter „simplified obligations“ fallen, von der Meldeverpflichtung ausnehmen. Banken in der Zuständigkeit des SRB unterliegen jedenfalls der Meldeverpflichtung. Jene Banken in der Zuständigkeit der FMA als nationale Abwicklungsbehörde, die Resolution Planning zu melden haben, wurden seitens der FMA bereits darauf hingewiesen.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
RPS SRB Liability Data Report jährlich
RPEU Reporting for Resolution Plans unkonsolidiert jährlich
RPEK konsolidiert Reporting for Resolution Plans konsolidiert jährlich
MREL Reporting On the Minimum Requirement For Own Funds And Eligible Liabilities quartalsweise

Zahlungsverkehrsstatistik (ZAST)

Informationen über Transaktions- und Werteströme sowie Systemstörungen in Zahlungssystemen.

  • Erhebungsmethodik: monatlich, quartalsweise
  • Melderkreis: Zahlungssystembetreiber, Teilnehmer an Zahlungssystemen

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
B1 Zahlungsverkehrsstatistik quartalsweise Melderkreis: Melder sind die Betreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, sowie die Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben.
B2 Zahlungsverkehrsstatistik jährlich Melderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb von Österreich ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B4 Massenzahlungsverkehr halbjährlich Melderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B5 Betrugsdaten halbjährlich Melderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B6 Massenzahlungsverkehr vereinfacht quartalsweise Melderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.

Zahlungsbilanz (ZABIL)

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern in einer gegebenen Periode. Sie bildet die grenzüberschreitenden Leistungs- und Kapitaltransaktionen in einem bestimmten Zeitraum ab. Die Zahlungsbilanzstatistik orientiert sich also an Transaktionen, d.h. Rechtsgeschäften, die grenzüberschreitend stattfinden, und zu den laufenden Transaktionswerten, also zu Marktpreisen, bewertet werden. Grenzüberschreitend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Rechtsgeschäfte zwischen Inländern und Ausländern abgewickelt werden.

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile – die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz erfasst überwiegend realwirtschaftliche Transaktionen und zeigt, wie sich die Exporte und Importe sowie die Kapitalerträge und Kapitalaufwendungen eines Landes entwickeln. Die Kapitalbilanz verdeutlicht, wie sich das Land finanziert bzw. wie es investiert.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis Meldegrenze (meldepflichtig ab)
AWBET Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionen monatlich 500.000 EUR bzw. keine Meldegrenze bei Transaktionen, die zu einer Auflösung einer bereits gemeldeten Direktinvestition (Unterschreitung der 10%-Grenze) oder einer kompletten Desinvestition führen.
AWBES Grenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Bestände jährlich Passive ausländische Gesellschafter mit einem Anteil am Nominalkapital von mind. 10% UND/ODER eine oder mehrere direkte ausländische Beteiligungen mit einem anteiligen Nominalkapital von mindestens 100.000 EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 10.000.000 EUR.
AWFUV Grenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeiten monatlich 10.000.000 EUR Forderungs- oder Verpflichtungsbestand. Die Ermittlung erfolgt getrennt hinsichtlich Sonstiger Investitionen und Handelskrediten. Wenn nur eine Seite erreicht oder überschritten wird, muss auch die Gegenseite gemeldet werden.
AWVLM Grenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionen monatlich 100.000 EUR
AWFDE Grenzüberschreitende Finanzderivate monatlich 1.000.000 EUR
AWWPI Wertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und Kryptoanlagen monatlich Keine
AWWPA Wertpapierdepots Inland quartalsweise 5.000.000 EUR

Meldebestimmungen Jahresabschluss (JKAB)

Geprüfte Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und Bankkonzernen gem. § 59 BWG (Konzernmeldung auf Basis Konzern und/oder Finanzholding gemäß Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)

Melderkreis: In Österreich tätige Kreditinstitute gemäß § 1 und § 9 BWG

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
5 Anlage B1 – Konzerne gemäß § 59 BWG (Konzern-Jahresabschluss nach BWG/UGB) jährlich Konsolidiert
14 Anlage A1 – Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (ausgenommen ZW u. BVK) jährlich Unkonsolidiert
30 Anlage A2 – Zweigstellen von Kreditinstituten gemäß § 9 Abs. 1 BWG jährlich Unkonsolidiert
62 Anlage A3 – Betriebliche Vorsorgekassen jährlich Unkonsolidiert

Benchmarking Portfolios

Um Inkonsistenzen bei der Berechnung von RWAs bei Verwendung interner Kreditrisiko- und Marktrisikomodelle einzuschränken, sieht die European Banking Authority vor, dass die national zuständigen Behörden zumindest jährlich die Konsistenz und Vergleichbarkeit, der mittels interner Modelle berechneten RWAs beurteilen.

Laut Art. 78 CRD IV stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen, die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind, melden. Die Institute übermitteln den zuständigen Behörden die Ergebnisse ihrer Berechnungen zusammen mit einer Erläuterung der dabei angewandten Methoden in angemessenen zeitlichen Abständen, jedoch mindestens jährlich.

Die zur Meldung ebenfalls benötigten mittels ITS und RTS durch die EBA vorgegebenen Portfolio Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: eba.europa.eu

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

Erhebungscode Name der Erhebung Periodizität Hinweis
BMPIMV Benchmarking Portfolio Inital Market Valuation Sonderberechnung gemäß Kommentar
BMPCR Benchmarking Portfolio Credit Risk jährlich
BMPCRI9 Benchmarking Portfolio Credit Risk IFRS 9 Templates jährlich
BMPMR Benchmarking Market Risk Sonderberechnung gemäß Kommentar
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