Meldeportfolio

Meldewesen

Die OeNB erhebt finanzstatistische Daten auf Basis nationaler und europäischer gesetzlicher Bestimmungen und stellt diese den zuständigen Behörden zur Verfügung. Diese erfüllen den Zweck der Überwachung des nationalen und europäischen Finanzsystems und dienen als Grundlage für geldpolitische Entscheidungen.

Die wesentlichen Grundlagen sind die auf nationaler Ebene, vor allem das Nationalbankgesetz, das Bankwesengesetz und das Devisengesetz, sowie auf europäischer Ebene die Verordnung für die Erfassung statistischer Daten durch die Europäische Zentralbank (EZB), die Verordnung über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (CRR), die technischen Standards der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) und die Verordnungen und Leitlinien der Europäischen Zentralbank (EZB).

Darüber hinaus werden die Daten im Rahmen internationaler Kooperationen bzw. Abkommen (beispielsweise mit dem IWF oder der OECD) seitens OeNB auch weiteren Institutionen zur Verfügung gestellt.

Weiterführende Informationen zu den Meldeverpflichtungen unter: oenb.at

Gemeinsames österreichisches Meldewesen-Datenmodell

Das Meldewesen-Datenmodell entstand in enger Zusammenarbeit zwischen der OeNB und den österreichischen Kreditinstituten mit dem Ziel, die Meldewesenanforderungen zu standardisieren, eindeutig und nachvollziehbar zu dokumentieren und durch einen klaren Fokus auf Granularität und Redundanzfreiheit die Analyse- und Umsetzungsaufwände zu reduzieren. Für die initiale Definition, sowie für die Weiterentwicklung des Datenmodells wurde ein Standing Committee eingerichtet, in dem neue Inhalte und Erweiterungen gemeinsam erarbeitet (Arbeitsinstanz) und über ein Abstimmgremium entschieden werden (Abstimminstanz).

Die Definitionen des Datenmodells umfassen ein relationales Datenmodell als Datengrundlage (Basic Cube), Algorithmen zur Anreicherung des Basic Cubes, granulare Erhebungen für statistische nationale und europäische Erhebungen (Cubes), sowie Ableitungs- bzw. Überleitungsregeln für aufsichtsrechtliche, beleghafte Erhebungen. Die Inhalte des Datenmodells werden auf der OeNB-Homepage publiziert, sowie im sogenannten Meldewesen Wiki zur Verfügung gestellt.

Die Anwendung des Datenmodells ist für Kreditinstitute nicht verpflichtend, sondern freiwillig, die Verantwortung für die Korrektheit der Meldeinhalte liegt bei den Meldepflichtigen. Aufgrund der vielfältigen Vorteile erfährt das Datenmodell eine breite Nutzung unter den österreichischen Instituten.

Weiterführende Informationen zum Datenmodell unter: oenb.at

Die ersten Smart Cubes, die im Gemeinsamen Datenmodell modelliert wurden, sind die sogenannten V1-Cubes, Kredit- (KRSC), Wertpapier (WPSC), Einlagen- und Sachkonten Cube (ESSC), sowie die quartalsweisen zu meldenden V2-Cubes, die erweiterte Daten zur Finanzmarktstabilität (FMS) enthalten. Weitere wichtige Smart Cubes sind die Statistiken über Wertpapierbestände-Gruppendaten und Verbriefungstranchen (SHSG) sowie die Granulare Krediterhebung (GKE), die eine granulare Zusammenfassung der AnaCredit (AC) und der nationalen Kreditanforderungen darstellt.

V1 und V2 (FMS) Cubes

Die V1 und V2 Smart Cubes enthalten nach bestimmten Gesichtspunkten – die OeNB spricht von Dimensionen – aggregierte Daten zum Gesamt-Geschäftsvolumen der Melder. Diese Form der Meldung ermöglicht es der Aufsicht, die erhaltenen Daten nach beliebigen Dimensionen – beispielsweise dem ESVG-Sektor der Kunden, der Laufzeit der Geschäfte oder im Fall der V2 bzw. FMS-Cubes dem Letztrisiko des aktivseitigen Geschäftsvolumens u.v.m. – auszuwerten. Die V1 und V2 Cubes werden, so wie die anderen im Gemeinsamen Datenmodell abgebildeten Meldungen, auf Basis der Basic Cube Daten erstellt. Im Basic Cube liefern die Melder die Daten ihrer Geschäfte auf Einzelgeschäftsebene in die GMP an. Diese Daten liegen in Form eines relationalen Datenmodells vor und werden im Zuge einer Berechnungsverarbeitung angereichert. Die dieser Berechnung zugrunde liegenden Algorithmen sind ebenso wie die Struktur des Basic Cubes im Datenmodell definiert.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
ESSCEinlagen und Sachkonten-CubeMonatlich
KRSC

 

Kredit-Cube MONSTAT/MONSTAT und ZINSSTATMonatlich
WPSCWertpapier-CubeMonatlich
ESSCFMSEinlagen und Sachkonten-Cube FMSQuartalsweise
KRSCFMSKredit-Cube MONSTAT/MONSTAT und ZINSSTAT und FMSQuartalsweise
WPSCFMSWertpapier SmartCube MONSTAT Finanzmarktstabilität/ (ohne Länderrisiko)Quartalsweise

Granulare Kredit Erhebung (GKE) / Pfandbriefmeldung / Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindize (GIMPI)

Granulare Kredit Erhebung (GKE)

Die Inhalte der GKE Meldung setzen sich aus den Anforderungen der AnaCredit-Meldung und der ZKR-Meldung zusammen ➜ AnaCredit + ZKR = Granulare Kredit Erhebung.

Die GKE-Meldung ist auf zwei Erhebungen – GKE1 und GKE2 – aufgeteilt. Zusätzlich werden die Bestandsinformationen zu Wertpapieren der GKE-Meldung (für den ZKR-Teil) für CRR-KI von Seiten OeNB direkt aus dem WPSC genommen. Während der Smart Cube für die GKE1 monatlich (EOM + 16 BAT) zu melden ist, ist die GKE2-Meldung quartalsweise (EOM + 30 BAT) abzugeben. GKE2 kann jedoch in ABACUS/GMP zu Kontrollzwecken monatlich erzeugt werden.

Im Unterschied zu den V1/V2 Cubes haben diese Smart Cubes die Struktur einzelner relationaler Tabellen und werden auf Ebene von Einzelgeschäften erstellt. Das bedeutet, dass die Daten in granularer Form vorliegen, also nicht aggregiert werden wie bei V1 und V2.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
GKE1Granulare Kredit Erhebung 1Monatlich
GKE2Granulare Kredit Erhebung 2Quartalsweise

Pfandbriefmeldung (gültig ab 30.06.2023)

Die Meldung umfasst Informationen zu Deckungswerten, aggregiert nach Typen von Instrumenten sowie weiteren Dimensionen, Informationen zu Deckungsstöcken, insbesondere betreffend Deckungsanforderungen und Liquiditätspuffer, sowie Informationen zu gedeckten Schuldverschreibungen auf Ebene der ISIN. Die Meldung wird quartalsweise gemeldet.

Mehr Information unter (Informationen durch OeNB in Vorbereitung): oenb.at

Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindize (GIMPI)

Meldung von Daten zur Erstellung von Gewerbeimmobilienpreis-, Gewerbeimmobilienmiet- und Gewerbeimmobilienmietrenditeindizes (GIMPI). Die Meldung wird quartalsweise mit der ersten Meldung zum Stichtag 31.12.2022 gemeldet und besteht aus einem Template.

Mehr Information unter: ris.bka.gv.at

Securities Holdings Statistics Group (SHSG)

Die SHSG-Meldeverpflichtung besteht nur für dezidierte Konzerne, die dahingehend bereits seitens OeNB informiert worden sind. Sollte eine SHSG Meldeverpflichtung vorliegen, so sind die Erhebungen zu SHSG und Verbriefungen zu übermitteln. Die Meldung wird quartalsweise gemeldet.

Mehr Information unter: oenb.at

Außenwirtschaftsstatistik (AUWI)

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung der Wirtschaftsbeziehungen eines Landes oder eines Wirtschaftsraumes mit der restlichen Welt. Sie bildet die grenzüberschreitenden Leistungs- und Kapitaltransaktionen in einem bestimmten Zeitraum ab.

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile – die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz erfasst überwiegend realwirtschaftliche Transaktionen und zeigt, wie sich die Exporte und Importe sowie die Kapitalerträge und -aufwendungen eines Landes entwickeln. Die Kapitalbilanz verdeutlicht, wie sich das Land finanziert bzw. wie es investiert.

Mehr Information unter: oenb.at

Folgend finden Sie eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
AWFDEGrenzüberschreitende FinanzderivatemonatlichMeldegrenze (meldepflichtig ab) 1 Mio EUR
AWVLMGrenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene TransaktionenmonatlichMeldegrenze (meldepflichtig ab) 100.000 EUR
AWWPIWertpapierdepots InlandmonatlichKeine Meldegrenze
AWGDLGrenzüberschreitende DienstleistungenquartalsweiseMeldegrenze (meldepflichtig ab) für:
– Kreditinstitute ab 10.000.000 EUR;
– Versicherungen, Rückversicherungen und Pensionskassen (ohne Sozialversicherungen) ab 20.000.000 EUR

Im Bereich der beleghaften Meldungen gibt es zwei Typen von Belegen:

  • Solche, die auf Basis der im Datenmodell definierten, sogenannten Allokationsregeln erzeugt werden und
  • solche, deren Positionswerte in Abacus/GMP importiert und von dort gemeldet werden können. Diese Belege werden Summenschnittstellen-Belege genannt.

Die Allokationsregeln des Datenmodells definieren, auf Basis welcher Basic Cube-Daten und -Kriterien der Wert für eine bestimmte Beleg-Position ermittelt wird. Im Unterschied dazu müssen die Positionswerte für Summenschnittstellen-Belege von der Bank in-house ermittelt werden. Die auf diese Weise zusammengestellten Beleg-Daten können mittels definierter Datenformate, in die von Abacus/GMP zur Verfügung gestellten Beleg-Schaubilder importiert werden. Es gibt außerdem auch Belege, die zum Teil allokierte Daten enthalten und zum Teil solche Daten, die mittels Summenschnittstelle importiert werden müssen.

Für die Belege stehen eine Reihe von Plausibilisierungs- und Auswertungsmöglichkeiten sowie Kommentierungsfunktionen in der Plattform zur Verfügung. Zusätzlich ist es möglich, die Belege vor dem Export an die OeNB zu validieren und damit die von der OeNB veröffentlichten Validation Rules auf die Beleg-Daten anzuwenden. Die Ergebnisse der Validierung dienen als Basis für allfällige Korrekturmaßnahmen, sofern sich zeigt, dass Prüfungsalgorithmen verletzt wurden. Korrekturen können durch erneute Allokationsverarbeitungen, Laden von Korrekturfiles oder manuell durch den User im Beleg-Schaubild vorgenommen werden.

FINREP

Zu melden sind jedenfalls jeweils die auf den OeNB Internetseiten veröffentlichten gültigen Positionsnummern (siehe oenb.at).

Sofern es sich um on balance Darstellungen in FinRep handelt, sind für die Überleitungsregeln alle Geschäftsfälle bzw. Sachkonten relevant, die in die Bilanz des jeweiligen Meldeobjekts einfließen (beispielsweise sind nicht in der Bilanz geführte Treuhand-Geschäftsfälle nicht zu inkludieren). Für die Zuordnung der Sicherheiten ist immer die Zerlegung „FinRep (FIN)“ zu verwenden. Das „look-through“-Prinzip (siehe Modellierung des Look-through) ist nicht anzuwenden.

Mehr Information zu COVID-19 Erhebungen unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
unkonsolidiert
FINUSSolo/Branch simplifiedquartalsweisewird allokiert
FINUDSolo Datapointsquartalsweisewird allokiert
FININFINREP IFRS solo gem.VERA-VO für non-CRR KIquartalsweise
FINISFINREP IFRS simplified solo gemäß EZB FINREP-Verordnungquartalsweise
FINCFMoratorium SImonatlichFinRep COVID-19
FINCUMoratorium LSI solo + LSI kons. < 5 Mrd. BSquartalsweiseFinRep COVID-19
FINCCMoratorium SI – Core TabellenquartalsweiseFinRep COVID-19
FINCTMoratorium SI – full set, quartalsweisequartalsweiseFinRep COVID-19
FINUOSolo Over-simplifiedquartalsweisewird allokiert
FINAIAB IFRS Over-simplified + OCIquartalsweise
konsolidiert
51Full FinRep
FINCK (kons. UGB)Moratorium LSI kons. > 5 Mrds. BSquartalsweiseFinRep COVID-19
FINKS (kons. UGB)nGaap cons. Simplifiedquartalsweisewird allokiert
FINKD (kons. UGB)FINREP nGAAP datapoints konsolidiert gemäß Durchführungsverordnung (EU)
2015/534
quartalsweisewird allokiert
FINIDFinRep IFRS Datapointshalbjährlich
FINRDFinRep UGB konsolidiert (IPS)
konsolidiert / unkonsolidiert
AU & AKAsset Encumbrancequartalsweise

Eigenmittelanforderungen – COREP inkl. FRTB und Großkredite

Inhalt der Meldungen sind die durch technische Durchführungsstandards abgebildeten Anforderungen des CRR/CRD IV Rahmenwerkes.

Erhoben werden sowohl auf unkonsolidierter als auch konsolidierter Ebene Informationen zu

  • Eigenmittelanforderungen gemäß Artikel 430(1)(a) sowie Verluste aus immobilienbesicherten Darlehnsverlusten gemäß Artikel 430(1)(e) iVm Artikel 430a Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebungen COROFI unkonsolidiert, Erhebungen COROFC konsolidiert)
  • Fundamental Review of the Trading Book gemäß Artikel 430b(6) Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebung CORFRTBI unkonsolidiert, Erhebung CORFRTBC konsolidiert)
  • Großkredite gemäß Artikel 430(1)(c) iVm Artikel 394 Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (Erhebung VU unkonsolidiert, Erhebung VK konsolidiert)

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
unkonsolidiert
COROFIOwn funds (Eigenmittel)quartalsweiseNur C33 wird allokiert
LULeverage Ratioquartalsweise
VULarge Exposurequartalsweise
LCRULiquidity Coverage Ratio unkonsolidiertmonatlich
NSFRUNSFR unkonsolidiertquartalsweise
konsolidiert
COROFCOwn funds konsolidiertquartalsweiseNur C33 wird allokiert
LCRKLiquidity Coverage Ratio konsolidiertmonatlich
LKLeverage Ratio konsolidiertquartalsweise
VKLarge Exposure konsolidiertquartalsweise
NSFRKNSFR konsolidiertquartalsweise

VERA

Der Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis (VERA) bildet eine zentrale bankaufsichtliche Meldung. Er beruht auf § 74 Abs. 1 und 6 BWG und der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des Bankwesengesetzes hinsichtlich des VERA (VERA-V).

Mehr Information unter:
oenb.at (Link 1)
oenb.at (Link 2)
oenb.at (Link 3)

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
Unkonsolidiert
Meldebestimmungen VERA (Vermögens-, Erfolgs- und Risikoausweis) unkonsolidiert (Beleg 7 / 15 / 54 / 73 / GE / V1 / ZK / 3G / FP / WI / PD2 / PD3 / PD4 / PD5)
Vera A1a (15)Vermoegensausweis unkonsolidiert A1aquartalsweisewird allokiert
Vera A1c (GE)Vermögensausweis unkonsolidiert Anlage A1c, Gesicherte Einlagenquartalsweisewird allokiert
Vera A1d (ZK)Zahlungskontenhalbjährlich
Vera A3g (3G)Beschwerde-Managementjährlich
Vera A2 (07)Erfolgsausweisquartalsweise
Vera A3b (54)Zinsrisiko unkonsolidiertquartalsweise
Vera A3c (73)*Aktienpositionsrisiko*quartalsweiseLetzter Meldestichtag: 09/2021
Vera A3a (75)Kreditrisiko unkonsolidiertquartalsweisewird allokiert
Vera H (WI)Wohnimmobilienfinanzierungquartalsweisewird allokiert
konsolidiert Bankkonzerne
B1 (52)Konsolidierter Vermögens- und Erfolgsausweis f. KI-Gruppen gem. § 59 BWG (UGB)quartalsweise
B3a (76)Kreditrisiko konsolidiertquartalsweise
B3b / C3b (84)Zinsrisiko konsolidiertquartalsweise
Beleg FPFunding Plansjährlichkonsolidiert ab dem Meldestichtag 12/2020 unkonsolidiert bis dem Meldestichtag: 12/2019
Auslandsbanken
53Erfolgs- und Vermögensausweis f. Auslandstochterbanken gem. § 59 BWG (UGB)quartalsweise
56
77Kreditrisiko Auslandstochterbankenquartalsweise
85Zinsrisikoausweis Auslandsbankenquartalsweise
konsolidiert & unkonsolidiert
Plandaten
PD1SI Plandaten OCI (I3)jährlich
PD2SI Plandaten Eigenmittel (I2a)jährlich
PD3IFRS Plandaten Bilanz & GuV (I1a)jährlich
PD4UGB Plandaten Bilanz & GuV (I1b)jährlich
PD5LSI & non-CRR KIs Plandaten Eigenmittel (I2b)jährlich
Remuneration Benchmarking
REMBMRemuneration Benchmarking (Vergütungspolitik – Allgemeine Daten, VERA F3e, Erhebung REMBM)halbjährlich
REMHERemuneration Benchmarking (Vergütungspolitik – Höchstverdiener, VERA F3f, Erhebung REMHE)halbjährlich

*nicht mehr zu melden

Resolution Planning

Die Erhebungen bestehen jeweils aus 15 Templates, die man grundsätzlich in die drei folgenden Bereiche gliedern kann:

  • Allgemeine Informationen (Z 01.00)
  • Informationen zu den Bilanzposten und außerbilanzielle Posten (Z 02.00, Z 03.00, Z04.00, Z 05.01, Z 05.02 und Z 06.00)
  • Kritische Funktionen (Z 07.01, Z 07.02, Z 07.03, Z 07.04, Z 08.00, Z 09.00, Z 10.01 und Z 10.02)

Die zur Meldung benötigten Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: eba.europa.eu

Die Meldung wird jährlich gemeldet.

Melderkreis: Der ITS gilt grundsätzlich für alle Banken. Die Abwicklungsbehörde kann aber Banken, die unter „simplified obligations“ fallen, von der Meldeverpflichtung ausnehmen. Banken in der Zuständigkeit des SRB unterliegen jedenfalls der Meldeverpflichtung. Jene Banken in der Zuständigkeit der FMA als nationale Abwicklungsbehörde, die Resolution Planning zu melden haben, wurden seitens der FMA bereits darauf hingewiesen.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
RPSSRB Liability Data Reportjährlich
RPEUReporting for Resolution Plans unkonsolidiertjährlich
RPEK konsolidiertReporting for Resolution Plans konsolidiertjährlich
MRELReporting On the Minimum Requirement For Own Funds And Eligible Liabilitiesquartalsweise

Zahlungsverkehrsstatistik (ZAST)

Informationen über Transaktions- und Werteströme sowie Systemstörungen in Zahlungssystemen.

  • Erhebungsmethodik: monatlich, quartalsweise
  • Melderkreis: Zahlungssystembetreiber, Teilnehmer an Zahlungssystemen

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
B1ZahlungsverkehrsstatistikquartalsweiseMelderkreis: Melder sind die Betreiber iSd § 44a Abs. 1 NBG, sowie die Zahlungs- und E-Geldinstitute, sowie die jeweiligen Zweigstellen/Filialen aus dem EWR Raum (gemäß Niederlassungsfreiheit), die in Österreich ihren Sitz haben.
B2ZahlungsverkehrsstatistikjährlichMelderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb von Österreich ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B4MassenzahlungsverkehrhalbjährlichMelderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geldinstitute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B5BetrugsdatenhalbjährlichMelderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.
B6Massenzahlungsverkehr vereinfachtquartalsweiseMelderkreis: Meldepflichtig für diese Erhebung sind alle Zahlungsdienstleister (Kreditinstitute gemäß EU-Gemeinschaftsrecht sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute) und bzw. oder Betreiber von Zahlungsverkehrssystemen. Zahlungsdienstleister sind Institute, die in Österreich als Gesellschaft eingetragen und ansässig sind, einschließlich Tochterunternehmen von außerhalb dieses Staatsgebiets ansässigen Mutterunternehmen und Zweigstellen von Instituten, deren Hauptverwaltung sich in einem anderen EWR Mitgliedstaat befindet.

Zahlungsbilanz (ZABIL)

Die Zahlungsbilanz ist eine systematische Darstellung aller wirtschaftlichen Transaktionen zwischen In- und Ausländern in einer gegebenen Periode. Sie bildet die grenzüberschreitenden Leistungs- und Kapitaltransaktionen in einem bestimmten Zeitraum ab. Die Zahlungsbilanzstatistik orientiert sich also an Transaktionen, d.h. Rechtsgeschäften, die grenzüberschreitend stattfinden, und zu den laufenden Transaktionswerten, also zu Marktpreisen, bewertet werden. Grenzüberschreitend bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Rechtsgeschäfte zwischen Inländern und Ausländern abgewickelt werden.

Die Zahlungsbilanz gliedert sich in zwei Hauptteile – die Leistungsbilanz und die Kapitalbilanz. Die Leistungsbilanz erfasst überwiegend realwirtschaftliche Transaktionen und zeigt, wie sich die Exporte und Importe sowie die Kapitalerträge und Kapitalaufwendungen eines Landes entwickeln. Die Kapitalbilanz verdeutlicht, wie sich das Land finanziert bzw. wie es investiert.

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis Meldegrenze (meldepflichtig ab)
AWBETGrenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – Transaktionenmonatlich500.000 EUR bzw. keine Meldegrenze bei Transaktionen, die zu einer Auflösung einer bereits gemeldeten Direktinvestition (Unterschreitung der 10%-Grenze) oder einer kompletten Desinvestition führen.
AWBESGrenzüberschreitende Gesellschafter und Beteiligungen – BeständejährlichPassive ausländische Gesellschafter mit einem Anteil am Nominalkapital von mind. 10% UND/ODER eine oder mehrere direkte ausländische Beteiligungen mit einem anteiligen Nominalkapital von mindestens 100.000 EUR oder einer Bilanzsumme von mindestens 10.000.000 EUR.
AWFUVGrenzüberschreitende Forderungen und Verbindlichkeitenmonatlich10.000.000 EUR Forderungs- oder Verpflichtungsbestand. Die Ermittlung erfolgt getrennt hinsichtlich Sonstiger Investitionen und Handelskrediten. Wenn nur eine Seite erreicht oder überschritten wird, muss auch die Gegenseite gemeldet werden.
AWVLMGrenzüberschreitende Vermögensübertragungen und liegenschaftsbezogene Transaktionenmonatlich100.000 EUR
AWFDEGrenzüberschreitende Finanzderivatemonatlich1.000.000 EUR
AWWPIWertpapierdepots Ausland, Eigenverwahrung und KryptoanlagenmonatlichKeine
AWWPAWertpapierdepots Inlandquartalsweise5.000.000 EUR

Meldebestimmungen Jahresabschluss (JKAB)

Geprüfte Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und Bankkonzernen gem. § 59 BWG (Konzernmeldung auf Basis Konzern und/oder Finanzholding gemäß Jahres- und Konzernabschluss-Verordnung – JKAB-V)

Melderkreis: In Österreich tätige Kreditinstitute gemäß § 1 und § 9 BWG

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
5Anlage B1 – Konzerne gemäß § 59 BWG (Konzern-Jahresabschluss nach BWG/UGB)jährlichKonsolidiert
14Anlage A1 – Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (ausgenommen ZW u. BVK)jährlichUnkonsolidiert
30Anlage A2 – Zweigstellen von Kreditinstituten gemäß § 9 Abs. 1 BWGjährlichUnkonsolidiert
62Anlage A3 – Betriebliche VorsorgekassenjährlichUnkonsolidiert

Benchmarking Portfolios

Um Inkonsistenzen bei der Berechnung von RWAs bei Verwendung interner Kreditrisiko- und Marktrisikomodelle einzuschränken, sieht die European Banking Authority vor, dass die national zuständigen Behörden zumindest jährlich die Konsistenz und Vergleichbarkeit, der mittels interner Modelle berechneten RWAs beurteilen.

Laut Art. 78 CRD IV stellen die zuständigen Behörden sicher, dass Institute, die interne Ansätze zur Berechnung von risikogewichteten Positionsbeträgen oder Eigenmittelanforderungen, außer für das operationelle Risiko, anwenden dürfen, die Ergebnisse der Berechnungen ihrer internen Ansätze für diejenigen ihrer Risikopositionen oder Positionen, die in den Referenzportfolios enthalten sind, melden. Die Institute übermitteln den zuständigen Behörden die Ergebnisse ihrer Berechnungen zusammen mit einer Erläuterung der dabei angewandten Methoden in angemessenen zeitlichen Abständen, jedoch mindestens jährlich.

Die zur Meldung ebenfalls benötigten mittels ITS und RTS durch die EBA vorgegebenen Portfolio Definitionen, sowie Begleitdokumente finden Sie unter: eba.europa.eu

Mehr Information unter: oenb.at

In folgender Tabelle findet man eine zusammenfassende Beschreibung der Erhebungsinhalte

ErhebungscodeName der ErhebungPeriodizitätHinweis
BMPIMVBenchmarking Portfolio Inital Market ValuationSonderberechnung gemäß Kommentar
BMPCRBenchmarking Portfolio Credit Riskjährlich
BMPCRI9Benchmarking Portfolio Credit Risk IFRS 9 Templatesjährlich
BMPMRBenchmarking Market RiskSonderberechnung gemäß Kommentar